Rechtsprechung
LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Zur Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung eines Rechtsreferendars im Hinblick auf die Bekanntgabe des konkreten Beendigungszeitpunktes seines Vorbereitungsdienstes.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; Voraussetzungen der Meldeverpflichtung; Kenntnis des Beendigungszeitpunkts eines Ausbildungsverhältnisses
- rewis.io
Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung, Sperrzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung Rechtsreferendars im Hinblick auf die Bekanntgabe des konkreten Beendigungszeitpunktes seines Vorbereitungsdienstes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach mündlicher Prüfung - In Bayern ist Ende, wenn Ende ist
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 14.08.2013 - S 17 AL 303/12
- LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13
- BSG, 15.06.2015 - B 11 AL 12/15 B
Papierfundstellen
- NZA 2015, 860
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13
Es bedarf vielmehr der Kenntnis des konkreten Beendigungszeitpunktes des Versicherungspflichtverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R - juris). - BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91
CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht
Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13
Es kann damit vorliegend dahinstehen, ob im Hinblick auf eine Gleichstellung des juristischen Vorbereitungsdienstes mit einer betrieblichen Berufsbildung (so in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 03.02.1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3) die Meldeplicht nicht gilt (§ 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III) oder ob im Hinblick auf Sinn und Zweck des § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III auch Referendare einer Meldepflicht unterliegen (vgl dazu Harks in jurisPK-SGB 111, 1. Auflage 2014, § 38 Rn 31).
- BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14
Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist
Eine derartige Maßnahme der Arbeitsverwaltung ist zwar rechtlich möglich, weil § 159 SGB III auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet (vgl. Bay. LSG 27. Januar 2015 - L 10 AL 382/13 - Rn. 18; für die Vorgängerregelung in § 119 Abs. 1 AFG BSG 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 -) . - SG Regensburg, 20.02.2018 - S 12 AL 182/17
Eintritt einer Sperrzeit- Arbeitslosengeld
In dem Widerspruchsbescheid vom 25.07.2017 weist die Beklagte zudem noch darauf hin, dass der Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13) nicht gefolgt werde.Die Beklagte beruft sich für ihren Antrag auf Klageabweisung auf eine interne Dienstanweisung, in der festgelegt sei, dass der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13) nicht gefolgt werde.
Im Übrigen entspricht die Rechtsauffassung, die vorliegend vertreten wird, auch der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13).
Die Missbräuchlichkeit der weiteren Rechtsverteidigung durch die Beklagte sieht das Gericht darin, dass der Beklagten die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (L 10 AL 382/13) durchaus bekannt war.
- LSG Hessen, 16.12.2016 - L 7 AL 35/15
Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit
Schließlich sei auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2015 (L 10 AL 382/13) hinzuweisen; auch im Falle der Klägerin ergäben sich hinsichtlich der konkreten Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, die bei einer Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung vorauszusetzen wäre, vergleichbare Unwägbarkeiten. - BSG, 15.06.2015 - B 11 AL 12/15 B L 10 AL 382/13 (Bayerisches LSG).