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   LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13   

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https://dejure.org/2015,2845
LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13 (https://dejure.org/2015,2845)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.01.2015 - L 10 AL 382/13 (https://dejure.org/2015,2845)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - L 10 AL 382/13 (https://dejure.org/2015,2845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Zur Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung eines Rechtsreferendars im Hinblick auf die Bekanntgabe des konkreten Beendigungszeitpunktes seines Vorbereitungsdienstes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; Voraussetzungen der Meldeverpflichtung; Kenntnis des Beendigungszeitpunkts eines Ausbildungsverhältnisses

  • rewis.io

    Frühzeitige Arbeitsuchendmeldung, Sperrzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung Rechtsreferendars im Hinblick auf die Bekanntgabe des konkreten Beendigungszeitpunktes seines Vorbereitungsdienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld nach mündlicher Prüfung - In Bayern ist Ende, wenn Ende ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 860
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13
    Es bedarf vielmehr der Kenntnis des konkreten Beendigungszeitpunktes des Versicherungspflichtverhältnisses (vgl BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R - juris).
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 6/91

    CSSR - Beamtin auf Widerruf - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 27.01.2015 - L 10 AL 382/13
    Es kann damit vorliegend dahinstehen, ob im Hinblick auf eine Gleichstellung des juristischen Vorbereitungsdienstes mit einer betrieblichen Berufsbildung (so in anderem Zusammenhang BSG, Urteil vom 03.02.1994 - 12 RK 6/91 - SozR 3-2940 § 2 Nr. 3) die Meldeplicht nicht gilt (§ 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III) oder ob im Hinblick auf Sinn und Zweck des § 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III auch Referendare einer Meldepflicht unterliegen (vgl dazu Harks in jurisPK-SGB 111, 1. Auflage 2014, § 38 Rn 31).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Eine derartige Maßnahme der Arbeitsverwaltung ist zwar rechtlich möglich, weil § 159 SGB III auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet (vgl. Bay. LSG 27. Januar 2015 - L 10 AL 382/13 - Rn. 18; für die Vorgängerregelung in § 119 Abs. 1 AFG BSG 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 -) .
  • SG Regensburg, 20.02.2018 - S 12 AL 182/17

    Eintritt einer Sperrzeit- Arbeitslosengeld

    In dem Widerspruchsbescheid vom 25.07.2017 weist die Beklagte zudem noch darauf hin, dass der Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13) nicht gefolgt werde.

    Die Beklagte beruft sich für ihren Antrag auf Klageabweisung auf eine interne Dienstanweisung, in der festgelegt sei, dass der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13) nicht gefolgt werde.

    Im Übrigen entspricht die Rechtsauffassung, die vorliegend vertreten wird, auch der Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (Aktenzeichen L 10 AL 382/13).

    Die Missbräuchlichkeit der weiteren Rechtsverteidigung durch die Beklagte sieht das Gericht darin, dass der Beklagten die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27.01.2015 (L 10 AL 382/13) durchaus bekannt war.

  • LSG Hessen, 16.12.2016 - L 7 AL 35/15

    Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit

    Schließlich sei auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Januar 2015 (L 10 AL 382/13) hinzuweisen; auch im Falle der Klägerin ergäben sich hinsichtlich der konkreten Kenntnis des Beendigungszeitpunktes, die bei einer Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung vorauszusetzen wäre, vergleichbare Unwägbarkeiten.
  • BSG, 15.06.2015 - B 11 AL 12/15 B
    L 10 AL 382/13 (Bayerisches LSG).
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